Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Hauses der Technik e. V. für Veranstaltungen
(Stand: Juni 2019)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Hauses der Technik e. V., eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Essen unter VR 1475 mit Sitz in Essen („HDT“), gelten für alle vom HDT angebotenen Veranstaltungen (Tagungen, Seminare, Lehrgänge etc.) außer Studiengänge. Die AGB gelten für Verbraucher und Unternehmer („Kunden“) gleicher Maßen, soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB keine Differenzierung enthalten.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.
§ 2 Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere Anmeldebestätigung zustande. Sämtliche Darstellungen und Inhalte auf unserer Internetseite (www.hdt.de) oder in Papierform stellen kein verbindliches Vertragsangebot des HDT, sondern lediglich eine Aufforderung an Sie zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss in Form der Anmeldung dar.
Die Anmeldung kann durch Versendung des Anmeldeformulars per E-Mail (anmeldung@hdt.de), Fax (0049 (0)201 1803-280) oder Post erfolgen. Des Weiteren steht Ihnen auf der Veranstaltungsseite einer jeden Veranstaltung auf unserer Internetseite ein Button „Zahlungspflichtig buchen“ zur Verfügung, über den Sie sich online anmelden können. Durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“, melden Sie sich verbindlich an.
Soweit Einzelmodul- und Gesamtbuchungen für die jeweilige Veranstaltung möglich sind, geben Sie mit Ihrer Anmeldung je nach Ihrer Wahl ein verbindliches Vertragsangebot zur Buchung des Einzelmoduls oder der Buchung der gesamten Veranstaltung bestehend aus allen Einzelmodulen ab. Eine Anmeldung zu Veranstaltungen, die der Förderung durch das Arbeitsamt unterliegen („AVAZ“), ist nur mit Vorlage eines Bildungsgutscheins zulässig.
Im Anschluss an den Zugang Ihrer elektronischen Anmeldung werden Sie eine Eingangsbestätigung erhalten. Diese stellt nicht bereits die Annahme Ihres Vertragsangebots dar, sondern informiert Sie nur über den Zugang Ihrer Buchung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden (z. B. aus Kapazitätsgründen, fehlender Bildungsgutschein), wird Ihnen dies umgehend mitgeteilt werden.
Die Annahme Ihres Vertragsangebots seitens HDT erfolgt durch unsere ausdrückliche Anmeldebestätigung, die wir Ihnen binnen zehn Tagen ab dem Tag des Anmeldezugangs schriftlich oder per E-Mail zusenden werden. Die Zusendung einer Rechnung gilt ebenfalls als Annahmebestätigung.
Der Vorgang des Vertragsschlusses wird nur in deutscher Sprache angeboten. Der Vertragstext wird nicht elektronisch gespeichert und kann von Ihnen später nicht mehr eingesehen werden. Sie erhalten Ihre Buchungsdaten und den Vertragstext jedoch zusammen mit der Anmeldebestätigung.
2.2 Vertragsgegenstand
Weitere Einzelheiten des Vertrages, insbesondere Inhalte und Abläufe der Veranstaltung sowie zusätzliche Zulassungsbedingungen bestimmen sich ausschließlich nach den Darstellungen auf der Internetseite der jeweiligen Veranstaltung.
Soweit zusätzliche Leistungen Dritter, wie Beförderungs- oder Unterbringungsleistungen, angeboten werden, sind diese nicht Vertragsinhalt. Vertragspartner derartiger Zusatzleistungen ist ausschließlich der entsprechende Leistungsträger. Der HDT wird lediglich als Vermittler tätig. Es gelten insoweit unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB HDT-Agentur“, die Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik AGB/Kundeninformation jederzeit kostenfrei einsehen können.
§ 3 Vertragsdauer, Widerruf, Kündigung, Stornierung
3.1 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt mit Zugang unserer Anmeldebestätigung und endet mit Durchführung des letzten Veranstaltungstages.
3.2 Widerrufsrecht
Soweit Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nachfolgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Haus der Technik e. V.
– Anmeldung –
Hollestr. 1
45127 Essen
Tel.: +49 (0) 201 1803-211
Fax: +49 (0) 201 1803-280
E-Mail: anmeldung@hdt.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
[Widerrufsbelehrung als PDF herunterladen/drucken]3.3 Rücktritt/Ordentliches Kündigungsrecht
Für den Rücktritt vom Vertrag vor Veranstaltungsbeginn und die Kündigung desselben nach Veranstaltungsbeginn gelten folgende Bedingungen:
- Veranstaltung von 1-5 Tagen (z. B. Tagungen oder Seminare)
Ein Rücktritt ist bis zu 7 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 € möglich. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist oder bei Nichterscheinen auf der Veranstaltung, sind Sie zur Zahlung der vollen Veranstaltungsgebühr verpflichtet, sofern Sie nicht nachweisen, dass dem HDT kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. - Veranstaltungen ab 6 Tagen (z. B. Lehrgänge)
Ein Rücktritt ist bis zu 21 Kalendertage vor Beginn des ersten Veranstaltungstages gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 € möglich. In Fällen von Gesamtbuchungen nach Ziffer 2.1 gelten alle gebuchten Einzelmodule als eine Veranstaltung (bzw. ein Lehrgang).
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung nach dieser Frist wird ein Stornoentgelt von 30 % des Veranstaltungsentgelts erhoben, es sei denn, dass die Gebühr der bis zu diesem Zeitpunkt erbachten Leistungen diesen Betrag übersteigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Individualisierte Veranstaltungen (z. B. Inhouse-Seminare und -Schulungen)
Im Falle von exklusiv für ein Unternehmen konzipierten und organisierten Veranstaltungen ist ein Rücktritt bis zu 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt von 20 bis 8 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50 % des Angebotspreises und bei einem Rücktritt 7 bis 1 Tag vor dem Veranstaltungsbeginn ist der volle Angebotspreis zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. - Rücktritt/Kündigung durch HDT
Das HDT kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Kunde wird hierüber unterrichtet und bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich von § 6 ausgeschlossen.
3.4 Außerordentliches Kündigungsrecht
Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist für den Kunden insbesondere gegeben bei Veranstaltungen (wie z. B. Lehrgängen oder Schulungen mit Abschlussprüfung) von mehr als 5 Tagen bei langwieriger Krankheit, aufgrund derer das Lernziel auch bei Fehlzeiten nicht erreicht werden kann. Der Verlust der Arbeitsstelle begründet für sich genommen keinen wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund ist seitens des Kunden ebenfalls nicht gegeben, wenn bei Veranstaltungen einzelne Referenten oder Veranstaltungsleiter, Veranstaltungsteile oder Einzelmodule durch anderweitige Gleichwertige ausgetauscht werden müssen.
Für das HDT ist ein wichtiger Grund insbesondere bei Zahlungsverzug, Verletzung von Urheberrechten (z. B. die unbefugte Weitergabe oder Veröffentlichung von Arbeitsunterlagen oder Zugangsdaten) durch den Kunden gegeben. Ein Anspruch des Kunden auf Erstattung von bereits gezahlten Veranstaltungsgebühren besteht in diesem Fall nicht. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
3.5 Rücktritts-/Kündigungserklärung
Rücktritt und Kündigung bedürfen der schriftlichen Erklärung per Post oder per Telefax an vorstehende Adresse bzw. Faxnummer bzw. an die Adresse des Kunden. Eine Erklärung per E-Mail genügt ausdrücklich nicht. Für die Rechtzeitigkeit der Erklärung ist der Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens maßgebend.
§ 4 Veranstaltungsgebühren
4.1 Die Vergütung des HDT für die jeweilige Veranstaltung („Veranstaltungsgebühren“) ergibt sich inhaltlich und der Höhe nach aus den Inhalten der jeweiligen Veranstaltungsseite auf unserer Internetseite www.hdt-essen.de oder www.hdt.de bzw. dem jeweiligen Anmeldeformular. Seminare, Lehrgänge und Kurse sind aufgrund unserer Gemeinnützigkeit mehrwertsteuerbefreit, soweit sie keine für Unternehmen individualisierten Veranstaltungen darstellen, die nicht auch außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten zugänglich gemacht werden oder die Prüfungs-/Zertifizierungsleistungen betreffen.
4.2 Die Veranstaltungsgebühren sind unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Arbeitgeber) mit Vertragsschluss fällig und binnen der in der Rechnung vom HDT genannten Frist zu zahlen. Hiervon abweichende Zahlungsvereinbarungen können allenfalls individuell und nur schriftlich vereinbart werden.
4.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Urheberrechte / Datenschutz
5.1 Bei unseren Veranstaltungsunterlagen handelt es sich um urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Werke. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung insgesamt oder von Teilen daraus behalten wir uns vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form – auch nicht für Zwecke der Un-terrichtsgestaltung – reproduziert, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben genutzt werden. Die Nutzungsrechtseinräumung Ihnen gegenüber steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Gebührenzahlung. Bis zur vollständigen Zahlung behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen Veranstaltungsunterlagen vor.
5.2 In unseren Veranstaltungen wird Software eingesetzt, die durch Urheber- und Markenrechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenlesbarer Form verarbeitet und darf nicht außerhalb des Veranstaltungsraumes verwendet werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die in den Veranstaltungen eingesetzten Produkte, Verfahren und Skripte frei von Schutzrechten Dritter oder sonstigen Mängeln sind. 5.3 Personenbezogenen Daten werden in dem Umfang verwendet, wie es zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere solche Verwendungen, die im Rahmen eines Lehrbetriebs sowohl gegenüber den übrigen Teilnehmern wie auch gegenüber mit dem Lehrbetrieb befassten Dritten (Dozenten) üblich sind. Wenn wir die Emailadresse eines Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung einer Lehrveranstaltung vom Kunden erhalten haben und der Kunde einer solchen Nutzung nicht widersprochen hat, dürfen wir diese Emailadresse zur Information über unser Angebot (ähnliche Dienstleistungen/Veranstaltungen) verwenden. Der Kunde kann einer solchen Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
§ 6 Haftung
6.1 Die Haftung des HDT ist für jegliche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.
6.2 Dieser Haftungsausschluss gilt jedoch nicht bei:
- einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;
- Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit;
- einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf, weil diese Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
6.3 Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des HDT jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt, soweit HDT
- nicht vorsätzlich der grob fahrlässig gehandelt hat,
- nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nicht nach dem Produkthaftungsgesetz haftet.
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt gleiches auch für die persönliche Haftung aller gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen des HDT.
Die vorstehenden Regelungen zu 6.1 bis 6.3 konstituieren keine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden.
§ 7 Schlussbestimmungen
Wir weisen Sie darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen von uns, Beauftragten oder Pressevertretern Fotos aufgenommen werden können, auf denen unter Umständen auch einzelne Teilnehmer der Veranstaltung erkennbar sind. Diese Fotos können ohne Anspruch des Teilnehmers auf Vergütung zur Berichterstattung und Bewerbung weiterer HDT-Veranstaltungen aufgenommen und in unseren Print- und Onlinemedien, sowie Print- und Onlinemedien Dritter, insbesondere in der Tagespresse, auf Internetseiten und in sozialen Medien, veröffentlicht und verbreitet werden. Wenn Sie mit der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, auf denen Sie zu erkennen sind, nicht einverstanden sind, teilen Sie dies bitte vor Beginn der Veranstaltung unserem Veranstaltungsleiter vor Ort mit.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für eine Änderung des vorstehenden Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollten sich Regelungslücken ergeben, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Dieser Vertrag, dessen Zustandekommen und Durchführung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Be-stimmungen des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Essen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt. Vertragssprache ist Deutsch.
AGB Saalmiete und Ausstellung
1. Allgemeines
Wir, das HAUS DER TECHNIK e.V., bieten die Vermietung von Ausstellungsflächen an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung der Ausstellungsflächen und Serviceleistungen der Batterietagung 2021.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Vertragsabschlüsse sind nur mit Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben möglich.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzlich vorgeschriebene Kundeninformationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften über Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr.
2. Vertragsschluss
Ihr Vertragspartner ist:
HAUS DER TECHNIK e.V., vertreten durch den Vorstand Prof. Dr. Werner Klaffke (Geschäftsführendes Vorstandsmitglied), Dr. Rolf Pohlig (Vorsitzender des Vorstandes) und Georg Schachner (stellv. Vorsitzender des Vorstandes), Hollestr. 1, 45127 Essen; Registergericht: Amtsgericht Essen, Registernummer: VR 1475; Tel.: + 49 (0) 201/18 03-1 (Zentrale), Fax: + 49 (0) 201/18 03-269 (Zentrale), E-Mail: hdt@hdt-essen.de.
Es steht ausschließlich die deutsche Sprache zum Vertragsabschluss zur Verfügung.
Nach Eingang Ihrer Anfrage werden wir diese prüfen und Ihnen bei positivem Ergebnis ein schriftliches Angebot bzw. einen von uns ausgefertigten Vertrag zusenden. Diese enthalten auch die genaue Bezeichnung der angemieteten Säle/Ausstellungsflächen, der maximal zulässigen Personenzahl sowie des Nutzungszwecks. Sollte eine Anmietung nicht möglich sein, werden wir Ihnen dies mitteilen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie innerhalb der Annahmefrist den ausgefertigten Vertrag unterschrieben an uns zurücksenden oder die Annahme unseres Angebotes in anderer Weise schriftlich bestätigen.
Eine schriftliche Rechnung erhalten Sie auf dem Postweg.
3. Stornorecht
Sie können Ihre Buchung auch nach Vertragsschluss noch stornieren. Bei Stornierungen, die 30 oder weniger Tage vor Mietbeginn bei uns eingehen bzw., wenn Sie ohne Stornierung die bereitgestellten Säle, Ausstellungsflächen, Einrichtungen oder Serviceleistungen nicht in Anspruch nehmen, werden Ihnen 100 % der Auftragssumme berechnet. Bei Stornierungen, die 60 oder weniger Tage aber mehr als 30 Tage vor Mietbeginn bei uns eingehen, werden Ihnen 80 % der Auftragssumme berechnet. Bei Stornierungen, die 90 oder weniger Tage aber mehr als 60 Tage vor Mietbeginn bei uns eingehen, werden Ihnen 60 % der Auftragssumme berechnet. Bei Stornierung mehr als 90 Tage vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenfrei.
Umbuchungen auf andere Säle, Ausstellungsflächen, Einrichtungen oder Serviceleistungen stellen eine (ggf. kostenpflichtige) Stornierung der ursprünglichen Buchung und die Neubuchung der neuen Säle, Ausstellungsflächen, Einrichtungen oder Serviceleistungen dar.
Sie sind berechtigt, den Nachweis zu führen, dass durch die Stornierung der Säle, Ausstellungsflächen, Einrichtungen oder Serviceleistungen ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder niedriger ist, als die von uns in Rechnung gestellten Beträge.
Die Stornierung hat schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax zu Händen unserer Vermietabteilung einzugehen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des schriftlichen Eingangs der Stornierung bei uns.
Bei Änderungen des Nutzungszwecks, Fehlen behördlicher Genehmigungen, Verstößen gegen behördliche Auflagen, Verstößen gegen Rechte Dritter oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind wir berechtigt, den Vertrag nach Ablauf einer Nachfrist unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters außerordentlich zu kündigen. Unvorhergesehene und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, berechtigen uns unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters vom Vertrag zurückzutreten oder den Mietzeitraum zu verschieben.
4. Preise
Sämtliche Ausstellungsflächenmieten sowie Preise für sonstige Leistungen (z.B. Service- und Technikleistungen) unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die angegebenen Mietpreise beinhalten die in den Sälen gegebenenfalls bereits vorhandene Bestuhlung sowie Kosten für Heizung und normale Beleuchtung. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vergüten.
Sind wir aufgrund einer in dem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelung bzw. aufgrund gesetzlicher Vorschrift berechtigt, den Vertrag aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben außerordentlich zu kündigen, so behalten wir den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts, wobei ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus eventuellen Ersatzvermietungen zu Ihren Gunsten angerechnet werden.
5. Zahlung
Eine schriftliche Rechnung erhalten Sie auf dem Postweg.
Die Auftragssumme ist mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
Eine von der Buchung abweichende nur teil- oder zeitweise Nutzung der Säle, Ausstellungsflächen, Einrichtungen oder Serviceleistungen berechtigt Sie nicht zu einer Minderung des Entgelts.
Wir sind berechtigt, eine Kaution oder Vorauskasse zu verlangen und Sie bis zu deren vollständiger Zahlung von der Nutzung der Säle, Ausstellungsflächen, Einrichtungen oder Serviceleistungen auszuschließen bzw. nach Ablauf einer Nachfrist den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In beiden Fällen bleiben Sie zur Zahlung des vollständigen Entgelts verpflichtet, wobei durch uns ersparte Aufwendungen zu Ihren Gunsten angerechnet werden. Auch nach Vertragsabschluss können wir noch die Zahlung einer Kaution verlangen, wenn ein erhöhtes Schadensrisiko für uns erst nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird.
Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
6. Pflichten des Kunden
Die Säle/Ausstellungsflächen dürfen nur zur vereinbarten Mietzeit und nur zum vereinbarten Nutzungszweck genutzt werden. Eine Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung, die wir jedoch ohne Angabe von Gründen verweigern können.
Die behördlich genehmigten Rettungswege- und Bestuhlungspläne können Sie bei uns einsehen. Wir weisen darauf hin, dass Änderungen und Abweichungen von diesen Plänen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung (die wir jedoch ohne Angabe von Gründen verweigern können) bedürfen und in der Regel auch vorab von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden müssen. Sämtliche mit den Änderungen/Abweichungen verbundenen Kosten sowie das Risiko der behördlichen Genehmigungsfähigkeit haben ausschließlich Sie zu tragen. Am Ende der Mietzeit haben sie die Säle/Ausstellungsflächen in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen.
Die vereinbarte Mietzeit schließt sämtliche Vorbereitungs-, Aufbau- und Abbauzeiten bereits ein und muss von Ihnen eingehalten werden. Eine verspätete Rückgabe stellt eine Überschreitung der Mietzeit dar, für die von Ihnen eine der Miete entsprechende Nutzungsentschädigung zu zahlen ist. Kann aufgrund einer solchen Verzögerung eine nachfolgende Veranstaltung nicht oder nicht rechtzeitig beginnen, haben Sie uns und dem Nachmieter den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Sie haben alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch oder Erhalt der angemieteten Säle/Ausstellungsflächen oder sonstigen überlassenen Gegenstände verbunden sind sowie unsere Pflege- und Gebrauchsanweisungen zu beachten.
Sie sind der allein verantwortliche Veranstalter und haben für einen geordneten und sicheren Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Dies betrifft auch Ihre Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Versammlungsstätte bezüglich der von Ihnen oder Ihren Erfüllungsgehilfen eingebrachten Ausstattungen, Requisiten, Aufbauten, Podeste, Abhängungen, verlegten Kabeln und bühnen-, studio- sowie beleuchtungstechnischen Einrichtungen. Sie haben außerdem die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Anforderungen der Versammlungsstätten-Verordnung und der Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten, ebenso, wie die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, des Sonn- und Feiertagsgesetzes, der Gewerbeordnung, der immissionsschutzrechtlichen Lärmbestimmungen und der örtlichen Sperrstundenregelung. Sie haben eine Überschreitung der maximal zulässigen Besucherzahl zu verhindern. Wenn sich eine Personengefährdung ergibt, haben Sie die Veranstaltung gegebenenfalls abzubrechen.
Sofern aus feuerpolizeilichen Gründen die Verpflichtung besteht, die Garderobe in Verwahrung zu geben, haben Sie Ihre Besucher hierzu anzuhalten. Bei Mitbuchung der Servicepauschale kann unsere Garderobe genutzt werden.
Die Einholung gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen für die Veranstaltung sowie die Einhaltung behördlicher Auflagen ist Ihre alleinige Pflicht. Die hiermit verbundenen Kosten sind ausschließlich von Ihnen zu tragen.
Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke sowie die fristgerechte Entrichtung der Gebühren ist ausschließlich Ihre Pflicht.
Sie haben uns vor Beginn der Veranstaltung eine während der gesamten Veranstaltung als entscheidungsbefugter Veranstaltungsleiter vor Ort anwesende Person im Sinne der Versammlungsstätten-Verordnung mitzuteilen. Unseren vor Ort anwesenden, für die Versammlungsstätte und das Hausrecht von uns aus verantwortlichen Mitarbeitern ist jederzeit Zugang zu den Sälen/Ausstellungsflächen zu gewähren und ihren der Sicherheit sowie der Einhaltung der Versammlungsstätten-Verordnung dienenden Anweisungen ist sofortige Folge zu leisten.
Sie haben uns unverzüglich etwaige Mängel oder Schäden an der Mietsache anzuzeigen. Unterlassen Sie diese Anzeige, verwirken Sie den Anspruch auf Minderung des Mietpreises oder Schadensersatz.
Hinweisschilder oder Werbeflächen sind zwingend mit uns abzustimmen und müssen aus schwerentflammbaren Material bestehen. In keinem Fall ist das Benageln von Wänden, Decken oder Fußböden gestattet. Schäden durch eigenmächtiges Anbringen oder Entfernen sind von Ihnen zu tragen. Ebenso die Kosten für Instandsetzung oder Reinigung.
Sie haben uns die Säle/Ausstellungsflächen und sonstigen überlassenen Gegenstände in dem Zustand zurück zu geben, in dem Sie diese übernommen haben.
7. Haftung
Eine Haftung von uns beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, wird unsere Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der Mietsachen ist ausgeschlossen.
Wir haften nicht für von Ihnen eingebrachte Gegenstände, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Findet die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht statt, tragen Sie Ihre bis dahin entstandenen Kosten selbst. Sind wir mit Kosten in Vorlage getreten, die von Ihnen bei Durchführung der Veranstaltung zu erstatten wären, so sind Sie auch bei Ausfall der Veranstaltung zur Erstattung dieser Kosten verpflichtet. Wir weisen darauf hin, dass der Ausfall oder das nicht rechtzeitige Eintreffen einzelner Referenten/Künstler/Besucher/etc. sowie schlechte Witterung (einschließlich Eis, Schnee, Sturm) keine höhere Gewalt darstellt.
Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
Sie haften für alle Schäden an den Sälen/Ausstellungsflächen, sonstigen Räumlichkeiten oder sonstigen Gegenständen, die durch Sie, Ihre Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Besucher oder sonst Ihnen bzw. Ihrer Veranstaltung zuzurechnende Dritte entstehen.
Sie haben uns von allen Ansprüchen Dritter und behördlichen Anweisungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Veranstaltung, insbesondere mit deren Bewerbung, Vorbereitung oder Durchführung gegen uns geltend gemacht werden, auf erstes Anfordern freizustellen. Dies gilt auch für die Kosten einer angemessenen Verteidigung gegen solche Ansprüche und Anweisungen. Ausgenommen sind Ansprüche oder Anweisungen, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uns oder unseren Mitarbeitern beruhen, welches uns nicht von Ihnen vorgegeben wurde.
8. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist für sämtliche Streitigkeiten die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand. Soweit Sie Verbraucher sind ist unser Sitz ausschließlicher Gerichtsstand, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegen; dies gilt auch, falls Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.
9. Streitbeilegung
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link www.ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
10. Fragen / Kontakt
Bei Rückfragen zu diesen AGB/Kundeninformationen, anderen Fragen oder Stornierungen senden Sie uns bitte eine E-Mail an anmietungen@hdt.de oder wenden Sie sich an:
HAUS DER TECHNIK e.V.
– Vermietabteilung –
Hollestr. 1
45127 Essen
Tel.:+49 (0) 201 1803-301 / werktags 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Fax: +49 (0) 201 1803-261